Fedris ist eine öffentliche Einrichtung für soziale Sicherheit, die darüber wacht, dass die Rechte der Opfer von Arbeitsunfällen und von Berufskrankheiten gewährleistet werden. Fedris hat alle Aufträge des ehemaligen Fonds für Arbeitunfälle und des ehemaligen Fonds für Berufskrankheiten übernommen. Diese Aufträge beziehen sich auf Arbeitsunfälle am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu oder von der Arbeit und auf die Berufskrankheiten im Privatsektor, auf Berufskrankheiten in den provinzialen und lokalen Verwaltungen (PLV) und in geringerem Maßen auf Arbeitsunfälle am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu oder von der Arbeit im öffentlichen Sektor.
Eine Berufskrankheit als Arbeitnehmer eines öffentlichen Dienstes, der keine PLV ist? Nehmen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber Kontakt auf.
Stehen Sie bei der NMBS/SNCB in einem festen Arbeitsverhältnis, oder arbeiten Sie als Militärperson? Dann sind Sie einer spezifischen Arbeitsunfall- und Berufskrankheitregelung unterworfen, für die Fedris nicht zuständig ist. Wenden Sie sich im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bitte an Ihren Arbeitgeber.
Sind Sie Selbständiger? Das Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige (LISVS) hilft Ihnen bei Ihren Verpflichtungen in Bezug auf die soziale Sicherheit.
Weitere Informationen:
- Ich gehe in Pension. Habe ich immer noch Recht auf eine Entschädigung?
- Rückerstattung der Kosten grenzüberschreitender Gesundheitspflege im Fall eines Arbeitsunfalls
- Zahlungstermine meiner Arbeitsunfallentschädigung
- Vorbeugung von Rückenschmerzen (Broschüre, pdf - 668,16 KB)
- Gibt es in Ihrem Unternehmen ein erhöhtes Arbeitsunfallrisiko?
- Belgische Liste der Berufskrankheiten (pdf - 729 KB)
- Kleine Statuten (Schema Praktika in einem grenzüberschreitenden Kontext)
- Pauschalgrundbeträge