Haben Sie eine Beschwerde über die Dienstleistung von Fedris?
Reichen Sie Ihre Beschwerde bitte so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb des Jahres ein. Füllen Sie das nachstehende Formular, und wenigstens die Pflichtfelder (mit einem Sternchen *), aus.
Sie können uns auch unter der Nummer +32 2 272 21 00 kontaktieren, eine E-Mail schicken an beschwerdenfedris.be oder einen Brief schicken an den Beschwerdenkoordinator, Fedris - Asbestfonds, avenue de l'Astronomie 1, 1210 Brüssel.
Welche Beschwerden werden berücksichtigt?
- Sie haben unvollständige, falsche oder unverständliche Informationen erhalten;
- Sie wurden unfreundlich empfangen oder das Verhalten unseres Mitarbeiters war unangemessen;
- Sie sind mit der Schnelligkeit oder Zugänglichkeit unserer Dienste unzufrieden.
Es muss sich also um die Dienstleistung von Fedris handeln.
Folgende Beschwerden können wir leider nicht akzeptieren:
- Anonyme Beschwerden;
- Beschwerden über Dienstleistungen oder Entscheidungen die vor mehr als einem Jahr geleistet oder genommen wurden;
- Beschwerden über eine Entscheidung bezüglich Ihrer Akte. In diesem Fall müssen Sie sich an das Arbeitsgericht wenden;
- Beschwerden über die Reglementierung oder die Interpretation der Reglementierung;
- Beschwerden über Angelegenheiten, wofür Fedris nicht zuständig ist.
Sobald wir Ihre Beschwerde erhalten haben, schicken wir Ihnen unverzüglich eine Empfangsbestätigung, und beantworten wir Sie innerhalb von 15 Tagen.
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie mit dem föderalen Ombudsmann Kontakt aufnehmen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Akte? Wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson, die auf Ihren Briefen erwähnt wird, oder suchen Sie die am besten geeignete Person auf unserer Kontaktseite.
Aufgrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO; Englisch: GDPR, General Data Protection Regulation) der Europäischen Union informieren wir Sie darüber, für welche Zwecke Fedris Ihre Daten verwendet und welche Rechte Sie geltend machen können für diese Daten.