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11/06/2020 Covid-19: Entschädigung im Todesfall für Freiwillige und Werkstudenten

Ein Infobrief über die Entschädigung für Freiwillige und Werkstudenten im Todesfall wurde heute veröffentlicht.

Bis jetzt waren Freiwillige und Werkstudenten, die Organisationen und Einrichtungen im Kampf gegen Covid-19 helfen, falls Sie an dieser Krankheit sterben nicht versichert. Mit der Gründung eines "Covid-19-Freiwilligenfonds" ermöglicht die föderale Regierung eine Entschädigung im Todesfall.

Möchten Sie mehr darüber wissen? Klicken Sie hier, um den Infobrief zu lesen (auf Französich).

28/05/2020 Wiederaufnahme unserer Tätigkeiten

Die Türen von Fedris stehen ab dem 2. Juni für die Öffentlichkeit wieder offen. Unsere Büros in Brüssel, Lüttich und Hasselt werden jeden Montag, Donnerstag und Freitag zugänglich sein. In einer Reihe von Gemeinden können Sie auch unsere Sozialarbeiter während ihrer Sprechstunden wieder besuchen.

Wenn Sie eines unserer Gebäude betreten möchten, müssen Sie bestimmte Regeln nachkommen: Sie müssen eine Mundmaske tragen und, wenn nötig, Ihren eigenen Kugelschreiber mitbringen. Sie müssen auch Ihre Hände beim Empfang desinfizieren und Sie werden gebeten, die Regeln der räumlichen Distanzierung zu beachten.

Die ärtzlichen Untersuchungen werden auch im Juni wieder aufgenommen, aber nur auf Einladung.

12/05/2020 Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit

Ab jetzt finden Sie auf dieser Website detaillierte Informationen über die Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit, in der Form einer FAQ.

Wenn Sie die Antwort auf eine Frage nicht finden, können Sie Ihre Frage an covid19atfedris.be senden.

30/04/2020 Besondere Antragsformulare für Covid-19

Wenn Sie einen Antrag auf Entschädigung für Covid-19 einreichen möchten, können Sie spezifische Formulare benutzen. Sie enthalten eine Tabelle mit Informationen, die beim Ausfüllen des Antrags helfen können.

Bald finden Sie auf diese Website detaillierte Informationen auf Deutsch über die Erkennung von Covid-19 als Berufskrankheit. Zurzeit sind diese Informationen noch allein auf Französisch und Niederländisch verfügbar.

17/04/2020 Coronavirus-Krise und Lebensbescheinigungen

Personen, die im Ausland wohnen und die ihre Lebensbescheinigung schwierig ausfüllen lassen können, sollten nicht befürchten, ihre Entschädigung zu verlieren.

Damit Sie Ihre Entschädigung wegen Berufskrankheit oder Arbeitsunfall im Ausland weiterhin beziehen können, verlangt Fedris, dass Sie jedes Jahr von der Gemeindeverwaltung, der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Wohnortes eine Lebensbescheinigung ausfüllen lassen. Wenn Fedris dieses Dokument nicht rechtzeitig erhält, wird die Zahlung Ihrer Entschädigung ausgesetzt.

In Anbetracht der außergewöhnlichen Umstände, die wir derzeit erleben, wird Fedris die Zahlung Ihrer Entschädigung nicht automatisch aussetzen, wenn Sie Ihre ausgefüllte Lebensbescheinigung nicht rechtzeitig einsenden. Diese Maßnahme wird so lange in Kraft bleiben, wie die Coronavirus-Krise in Belgien und im Land Ihres Wohnortes andauert.

 

16/03/2020 Aktualisierung: Termine, Hausbesuche und Sprechstunden abgesagt bis zum 20. Mai

Um die Verbreitung des Coronavirus zu beschränken, hat Fedris verschiedene Maßnahmen getroffen, die bis Mittwoch, dem 20. Mai, gelten.

  • Unsere Geschäftstellen in Brüssel, Lüttich und Hasselt sind für Besucher geschlossen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen weiterhin zur Verfügung und können telefonisch und per E-Mail kontaktiert werden. Alle Sprechstunden der Sozialassistenten werden auch abgesagt.
  • Alle ärztliche Termine in Brüssel, Lüttich und Hasselt werden abgesagt.
  • Alle Hausbesuche werden abgesagt. Gespräche müssen telefonisch stattfinden.

Falls Sie Ihren Aktenverwalter telefonisch nicht erreichen können, rufen Sie bitte die allgemeine Nummer von Fedris an: 02 272 20 00. Erklären Sie deutlich, weshalb Sie anrufen (Berufskrankheit, Arbeitsunfall, Aktenstand, Zahlung...) und Sie werden mit einem Kollegen Ihres Aktenverwalters in Kontakt gebracht.

03/02/2020 Brexit: Rechte der Sozialversicherten gewährleistet bis zum 31.12.2020

Das Vereinigte Königreich hat am 31. Januar 2020 um Mitternacht die Europäische Union verlassen. Eine Übergangsperiode ist bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen. Während dieser Periode ändert sich nichts für die Sozialversicherten.

Die Zahlung von Entschädigungen wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bleibt auch nach dem Ende der Übergangsperiode gewährleistet. Die Frage der Erstattung der Arztkosten wird vor dem 1. Januar 2021 geregelt werden müssen, entweder auf europäischer oder auf belgischer Ebene.

Besuchen Sie das Portal der sozialen Sicherheit für weitere Informationen auf Deutsch: https://www.socialsecurity.be/citizen/de/brexit

Weitere Informationen über die Folgen des Brexits finden Sie auch auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit:

23/12/2019 Geschäftsstelle geschlossen zwischen Weihnachten und Neujahr

  • Am Dienstag, dem 24. Dezember 2019: Schließung um 15 Uhr.
  • Geschäfsstelle geschlossen vom Mittwoch, dem 25.12.2019, bis zum Donnerstag, dem 02.01.2020, einschließlich.
  • Wiedereröffnung am Freitag, dem 3. Januar 2020.

Fedris wünscht Ihnen schöne Feiertage!

22/10/2019 Neue Adresse für die Sprechstunden für Arbeitsunfälle in Lüttich

Ab Montag, dem 21. Oktober 2019, finden die Sprechstunden für Arbeitsunfälle an einer neuen Adresse statt: quai Godefroid Kurth 45, 4020 Lüttich.
Die Telefonnummer von Frau Géraldine Keil hat sich auch geändert: 02 272 28 24.
Die Sprechstunden finden weiterhin am Montag von 9 bis 12 Uhr statt.

31/08/2018 Sprechstunde in Brüssel

Ab dem 20. September 2018, die Sprechtstunde in Brüssel findet statt in Avenue de l'Astronomie 1.